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Bundesmantelvertragsänderung mit Wirkung zum 01.07.2007 |
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Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf GEMEINSCHAFTSPRAXIS-RECHT von RECHTSANWALT & FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RALF LÄCHLER, Stuttgart
Bundesmantelvertragsänderung mit Wirkung zum 01.07.2007
Zu den wesentlichen Neuregelungen
1. Teilzulassung und Vollzulassung
Die Vollzulassung verpflichtet zum Angebot von mindestens 20
Wochenstunden Sprechstundenzeit. Bei teilzugelassenen Ärzten wird auf 10
Mindestwochenstunden abgestellt.
2. Filialen
Lange gefordert und
angestrebt besteht nunmehr die Möglichkeit Filialen einzurichten.
Es handelt
sich um die personenbezogene Genehmigung für einen Vertragsarzt, an anderen
Orten, als am Praxisort tätig zu werden.
Für Gemeinschaftspraxen bedeutet dies,
dass nicht die Gemeinschaftspraxis als ganzes eine Filialgenehmigung erhält.
Vielmehr erhalten der Arzt bzw. die Ärzte, die in der Filiale tätig werden
wollen, eine entsprechende persönliche Tätigkeitsgenehmigung.
Erforderlich für
die Genehmigung ist die Einräumung spezifischer Sprechzeiten auch in der
Filiale. Hinsichtlich der Aufteilung der Arbeitszeit in der Hauptpraxis und in
der Filiale werden keine starren Vorgaben gemacht. Die kassenärztliche
Vereinigung ist allerdings berechtigt Standards und spezifische Mindest- oder
Höchstzeiten vorzugeben.
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DR. KROLL & PARTNER RECHTSANWÄLTE NOTAR
Ralf Lächler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Löffelstraße 44
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 - 16177-0
Telefax: 0711 - 16177-22
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www.kp-recht.de
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