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Bundesmantelvertragsänderung mit Wirkung zum 01.07.2007 PDF Drucken E-Mail
Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf GEMEINSCHAFTSPRAXIS-RECHT von RECHTSANWALT & FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RALF LÄCHLER, Stuttgart

 

Bundesmantelvertragsänderung mit Wirkung zum 01.07.2007
Zu den wesentlichen Neuregelungen



1. Teilzulassung und Vollzulassung

Die Vollzulassung verpflichtet zum Angebot von mindestens 20 Wochenstunden Sprechstundenzeit. Bei teilzugelassenen Ärzten wird auf 10 Mindestwochenstunden abgestellt.

 

 2. Filialen

Lange gefordert und angestrebt besteht nunmehr die Möglichkeit Filialen einzurichten.

Es handelt sich um die personenbezogene Genehmigung für einen Vertragsarzt, an anderen Orten, als am Praxisort tätig zu werden.

Für Gemeinschaftspraxen bedeutet dies, dass nicht die Gemeinschaftspraxis als ganzes eine Filialgenehmigung erhält.

Vielmehr erhalten der Arzt bzw. die Ärzte, die in der Filiale tätig werden wollen, eine entsprechende persönliche Tätigkeitsgenehmigung.

Erforderlich für die Genehmigung ist die Einräumung spezifischer Sprechzeiten auch in der Filiale. Hinsichtlich der Aufteilung der Arbeitszeit in der Hauptpraxis und in der Filiale werden keine starren Vorgaben gemacht. Die kassenärztliche Vereinigung ist allerdings berechtigt Standards und spezifische Mindest- oder Höchstzeiten vorzugeben.

 

laechler DR. KROLL  & PARTNER RECHTSANWÄLTE  NOTAR

Ralf Lächler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

 
Löffelstraße 44
70597  Stuttgart

Telefon:
0711 - 16177-0
Telefax:
0711 - 16177-22


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