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Hinauskündigungsrecht aus einer Gemeinschaftspraxis PDF Drucken E-Mail
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Hinauskündigungsrecht aus der ärztlichen GEMEINSCHAFTSPRAXIS auf GEMEINSCHAFTSPRAXIS-RECHT von RECHTSANWALT & FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RALF LÄCHLER, Stuttgart

 

Hinauskündigungsrecht aus einer Gemeinschaftspraxis

Ausscheiden eines Arztes aus der Ärztegesellschaft

 

Mit Urteil vom 07.05.2007, AZ II ZR 281/05, hat der 2. Zivilsenat sich zum Kündigungsrecht innerhalb einer Gemeinschaftspraxis positioniert.

Die Kündigung in einer Gemeinschaftspraxis unterliegt völlig anderen Kriterien als beispielsweise die Kündigung von Anstellungsverhältnissen.

Wird im Anstellungsverhältnis eine Kündigung ausgesprochen, verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen. Wenn ein Gesellschafter die Gesellschaft kündet, führt dies dazu, dass dieser selbst als Kündigender die Praxis verlässt. Probleme treten auf, wenn ein Partner kündigen möchte, um selbst die Praxis weiterzuführen, den gekündigten Partner allerdings aus der Praxis entfernt haben möchte. Nach dem genannten Grundsatz würde sich bei Ausspruch der Kündigung der Kündigungswillige selbst aus der Gemeinschaftspraxis verabschieden. Es würde sich insofern um eine Art Selbsthinauskündigung handeln. Dieser Effekt würde selbst dann erzielt, wenn im Gemeinschaftsvertrag ein Hinauskündigungsrecht eines Gesellschafters vereinbart ist.

Nach BGH-Rechtsprechung bestehen Bedenken bezüglich der Wirksamkeit dieser Klausel.

Eine Ausnahme lässt der BGH gemäß aktuellem Urteil vom 07.05.2007 zu.

Insofern wurde bestätigt, dass es mit der Begründung der Erprobung eines Gesellschaftsverhältnisses zulässig sein soll, für einen begrenzten Zeitraum von maximal 3 Jahren eine Klausel zu vereinbaren, wonach die übrigen Gesellschafter einen Gesellschafter auch ohne wichtigen Grund aus der Gesellschaft hinauskündigen, d. h. ausschließen können.

Stand: Januar 2008

laechler DR. KROLL  & PARTNER RECHTSANWÄLTE  NOTAR

Ralf Lächler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

 
Löffelstraße 44
70597  Stuttgart

Telefon:
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Telefax:
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