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Mehr Honorar für kooperativ tätige Ärzte |
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Monday, 7. September 2009 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf GEMEINSCHAFTSPRAXIS-RECHT.de von RECHTSANWÄLTIN UND WIRTSCHAFTSMEDIATORIN MAREIKE PILTZ, Nürnberg
Mehr Honorar für kooperativ tätige Ärzte
Der Bewertungsausschuss aus Vertretern der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen hat
in seiner Sitzung vom 20. April 2009 beschlossen, dass
Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten durch
Honorarzuschläge gefördert werden sollen.
Für die Förderung der vertragsärztlichen Versorgung wird das
praxisbezogene Regelleistungsvolumen für fach- und schwerpunktgleiche
Versorgung in Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten
Ärzten der gleichen Arztgruppe um zehn Prozent erhöht.
Für fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften,
Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten
anderer Arztgruppen bzw. Schwerpunkten wird das praxisbezogene
Regelleistungsvolumen um fünf Prozent je Arztgruppe bzw. Schwerpunkt
für maximal sechs Arztgruppen bzw. Schwerpunkt, für jede weitere
Arztgruppe bzw. weiteren Schwerpunkt um 2,5 Prozent, jedoch insgesamt
höchstens um 40 Prozent erhöht.
Die neue Regelung tritt für alle Kassenärztlichen Vereinigungen am 1.
Juli 2009 in Kraft, manche KVen können die aktuellen Beschlüsse auch
rückwirkend zum 1. April 2009 umsetzen. Vorerst gilt die Regelung bis
zum 31. Dezember 2009. Eine Anschlussregelung muss aktuelle Daten über
die Entwicklung der Versicherten-, Grund-, oder Konsiliarpauschalen ab
dem 1. Quartal 2008 sowie die Arztfälle ab dem 3. Quartal 2008 bis
einschließlich 1. Quartal 2009 bei Berufsausübungsgemeinschaften,
Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten
berücksichtigen.
Hinweis:
Zwar betrifft die Förderung nur das praxisbezogene
„Regelleistungsvolumen“. Der Begriff bezeichnet das alte „Praxisbudget“
und gibt dieses ab 1.1.2009 in einem EUR-Betrag und nicht mehr wie
bislang in Punkten an. Neben dem Regelleistungsvolumen setzt sich das
Arzthonorar u.a. noch aus „freien“ (also nicht gedeckelten) Leistungen
zusammen. Hierauf bezieht sich die o.g. Förderung durch
Honorarzuschläge nicht.
Trotzdem sollte die Praxis von der o.g. Anstellung fach- und
schwerpunktgleicher Anstellung sowie solche Kooperationen – sei es
örtlich oder überörtlich – Gebrauch machen. Besonders bei den möglichen
Aufschlägen bis zu 40% sollten sich diese Kooperationen wirtschaftlich
lohnen. Trotz der zeitlichen Beschränkung halten wir es für möglich,
dass solche Kooperationen auch zukünftig vom Honorar her gesehen über
2009 hinaus besser gestellt werden.
Daher sollte eine Kooperation jedenfalls in Erwägung gezogen werden !

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RÖDL & PARTNER GbR
RECHTSANWÄLTE StB WP
Mareike Piltz
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin
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Äußere Sulzbacher Straße 100
90491 Nürnberg
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Telefax: 0911 - 91 93 20 79
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