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Mehr Honorar für kooperativ tätige Ärzte PDF Drucken E-Mail
Monday, 7. September 2009

Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf GEMEINSCHAFTSPRAXIS-RECHT.de von RECHTSANWÄLTIN UND WIRTSCHAFTSMEDIATORIN MAREIKE PILTZ, Nürnberg

 

 

Mehr Honorar für kooperativ tätige Ärzte



Der Bewertungsausschuss aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen hat in seiner Sitzung vom 20. April 2009 beschlossen, dass Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten durch Honorarzuschläge gefördert werden sollen.

Für die Förderung der vertragsärztlichen Versorgung wird das praxisbezogene Regelleistungsvolumen für fach- und schwerpunktgleiche Versorgung in Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe um zehn Prozent erhöht.

Für fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen bzw. Schwerpunkten wird das praxisbezogene Regelleistungsvolumen um fünf Prozent je Arztgruppe bzw. Schwerpunkt für maximal sechs Arztgruppen bzw. Schwerpunkt, für jede weitere Arztgruppe bzw. weiteren Schwerpunkt um 2,5 Prozent, jedoch insgesamt höchstens um 40 Prozent erhöht.

Die neue Regelung tritt für alle Kassenärztlichen Vereinigungen am 1. Juli 2009 in Kraft, manche KVen können die aktuellen Beschlüsse auch rückwirkend zum 1. April 2009 umsetzen. Vorerst gilt die Regelung bis zum 31. Dezember 2009. Eine Anschlussregelung muss aktuelle Daten über die Entwicklung der Versicherten-, Grund-, oder Konsiliarpauschalen ab dem 1. Quartal 2008 sowie die Arztfälle ab dem 3. Quartal 2008 bis einschließlich 1. Quartal 2009 bei Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten berücksichtigen.


Hinweis:

Zwar betrifft die Förderung nur das praxisbezogene „Regelleistungsvolumen“. Der Begriff bezeichnet das alte „Praxisbudget“ und gibt dieses ab 1.1.2009 in einem EUR-Betrag und nicht  mehr wie bislang in Punkten an. Neben dem Regelleistungsvolumen setzt sich das Arzthonorar u.a. noch aus „freien“ (also nicht gedeckelten) Leistungen zusammen. Hierauf bezieht sich die o.g. Förderung durch Honorarzuschläge nicht.

Trotzdem sollte die Praxis von der o.g. Anstellung fach- und schwerpunktgleicher Anstellung sowie solche Kooperationen – sei es örtlich oder überörtlich – Gebrauch machen. Besonders bei den möglichen Aufschlägen bis zu 40%  sollten sich diese Kooperationen wirtschaftlich lohnen. Trotz der zeitlichen Beschränkung halten wir es für möglich, dass solche Kooperationen auch zukünftig vom Honorar her gesehen über 2009 hinaus besser gestellt werden.  

Daher sollte eine Kooperation jedenfalls in Erwägung gezogen werden !

 

ra_piltz_mareike_fb
 
RÖDL & PARTNER GbR
RECHTSANWÄLTE StB WP

Mareike Piltz

Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin

 
Äußere Sulzbacher Straße 100
90491 Nürnberg

Telefon: 0911 - 91 93 20 73
Telefax:
0
911 - 91 93 20 79

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