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Überprüfung alter Gemeinschaftspraxisverträge auf die Anforderungen der neuen Rechtsprechung... PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 14. June 2011

Medizinrechtlicher Fachbeitrag - Überprüfung alter Gemeinschaftspraxisverträge auf die Anforderungen der neuen Rechtsprechung erforderlich - auf GEMEINSCHAFTSPRAXIS-RECHT.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT  JOACHIM MESSNER, Mainz

 

 

Überprüfung alter Gemeinschaftspraxisverträge auf die Anforderungen der neuen Rechtsprechung erforderlich



Bereits mit Newsletterbeiträgen November 2010 und Dezember 2010 hatten wir auf die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Anforderungen an Gemeinschaftspraxisverträge hingewiesen. Offen war die Frage, ob dann Bestandschutz für Altverträge besteht, wenn diese dem Zulassungsausschuss zur Genehmigung vorgelegen haben.


Die KV Rheinland Pfalz hat jetzt hierzu in ihrem KV-Blatt Stellung genommen. Sie weist darauf hin, dass die bisherige Prüfung durch den Zulassungsausschuss bzw. die Genehmigung des Gesellschaftsvertrags durch den Zulassungsausschuss für die zukünftige Beurteilung keinerlei Bedeutung hat.


Damit hat zumindest die KV Rheinland Pfalz klar gestellt – und das gilt mit Sicherheit auch für meisten anderen KVen – dass auch dem Zulassungsausschuss vorgelegte und von diesem genehmigte Berufsausübungsgemeinschaftsverträge an die Anforderungen der neuen Rechtsprechung angepasst werden müssen. Erfüllen sie die Anforderungen nicht, drohen vertragsarztrechtliche Konsequenzen bis zur vollständigen Honorarrückforderung oder sogar bis zum Zulassungsentzug.


Daher empfehlen wir Ihnen unbedingt, Ihre Berufsausübungsgemeinschaftsverträge oder Gesellschaftsverträge Medizinischer Versorgungszentren vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen der Rechtsprechung überprüfen zu lassen!




ra_messner  MESSNER DÖNNEBRINK
RECHTSANWÄLTE 

Joachim Messner 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
 
Jean-Pierre-Jungels-Straße 6
55126 Mainz

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Telefax: 06131 - 96 05 762

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