Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Zulässigkeit überörtlicher Gemeinschaftspraxen auf GEMEINSCHAFTSPRAXIS-RECHT von RECHTSANWALT PATRICK SPECKHARDT, Weinheim
Zulässigkeit
überörtlicher Gemeinschaftspraxen
Das
Sozialgericht Nürnberg bejaht in einer bemerkenswerten Entscheidung
(SG
Nürnberg v. 26.1.2006) die Zulässigkeit von innerstädtischen
Gemeinschaftspraxen
zwischen Zahnärzten. Das Gericht hat sich hierbei mit
der
restriktiven Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beschäftigt und
ist zu
der Auffassung gelangt, dass die BSG-Rechtsprechung der Genehmigung
solcher
überörtlichen Gemeinschaftspraxen nicht entgegensteht. Für
Humanmediziner
gilt zum Teil ohnehin, dass die Zulassungsgremien
neuerdings
auch überörtliche Gemeinschaftspraxen im jeweiligen KV-Bereich
zulassen.
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SPECKHARDT & SCHÜTZ
RECHTSANWÄLTE
Patrick Speckhardt
Rechtsanwalt
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Bahnhofstraße 10
69469
Weinheim
Telefon: 06201 - 845 26 00
Telefax: 06201 - 84526 29
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