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Zulässigkeit überörtlicher Gemeinschaftspraxen PDF Drucken E-Mail
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Zulässigkeit überörtlicher Gemeinschaftspraxen auf GEMEINSCHAFTSPRAXIS-RECHT von RECHTSANWALT PATRICK SPECKHARDT, Weinheim

 

Zulässigkeit überörtlicher Gemeinschaftspraxen

 

Das Sozialgericht Nürnberg bejaht in einer bemerkenswerten Entscheidung

(SG Nürnberg v. 26.1.2006) die Zulässigkeit von innerstädtischen

Gemeinschaftspraxen zwischen Zahnärzten. Das Gericht hat sich hierbei mit

der restriktiven Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beschäftigt und

ist zu der Auffassung gelangt, dass die BSG-Rechtsprechung der Genehmigung

solcher überörtlichen Gemeinschaftspraxen nicht entgegensteht. Für

Humanmediziner gilt zum Teil ohnehin, dass die Zulassungsgremien

neuerdings auch überörtliche Gemeinschaftspraxen im jeweiligen KV-Bereich

zulassen.

 

ra-speckhardt-stand-11-05-06

SPECKHARDT & SCHÜTZ
RECHTSANWÄLTE

Patrick Speckhardt

Rechtsanwalt


 
 
Bahnhofstraße 10
69469 Weinheim

Telefon: 06201 - 845 26 00
Telefax: 06201 - 84526 29

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